AGB für Seminare und Workshops

Für alle zwischen – Manuela Li Ranzi (im Weiteren Veranstalterin genannt) –

 

und den Unternehmen bzw. direkten Seminar- und Workshopteilnehmern
(im Weiteren Auftraggeber genannt),

 

geschlossenen Verträgen und bestehenden Geschäftsbeziehungen gelten die nachstehenden Bedingungen als vereinbart.

Anmeldung
Sie können sich gern telefonisch, per E-Mail oder per Post anmelden. Sie erhalten dann von mir eine Anmeldebestätigung und die Rechnung. 14 Tage vor dem Seminar/ Workshop erhalten Sie eine gesonderte Einladung mit den Angaben zum Veranstaltungsort. Die Preise ergeben sich aus meinem jeweils gültigen Angebot.

Zahlungen
Um eine Teilnahme des Teilnehmers am Seminar/ Workshop zu ermöglichen ist durch den Auftraggeber sicherzustellen, dass die Teilnehmergebühr bis sieben Tage vor Seminar-/ Workshopbeginn auf das Konto der Veranstalterin überwiesen ist. Der/die Teilnehmer*in wird bei Nichteinhaltung dieser Frist zum Seminar/ Workshop nicht zugelassen. Unbenommen hiervon ist die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers an die Seminarveranstalterin.

Gern können Sie eine unverbindliche Vorreservierung vereinbaren. Ich erwarte Ihre endgültige Bestätigung dann vier Wochen vor dem Seminartermin.

Rabattmöglichkeiten
Bei gleichzeitiger Anmeldung von drei oder mehr Teilnehmern erhalten Sie einen Rabatt von 5%.

Durchführungsgarantie von Veranstaltungen
Ich garantiere Ihnen die Durchführung jeder Veranstaltung, sobald die im Seminar genannte Mindest-Teilnehmeranzahl erreicht ist. Einzige Ausnahme: Krankheit des Referenten, wenn möglich stelle ich einen Ersatzreferenten.

Leistungsinhalte
Die jeweils angegebene Teilnahmegebühr beinhaltet pro vollem Seminartag die Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. Die Veranstalterin führt das Seminar/ den Workshop gemäß der Beschreibung im Programm durch. Ein ganzer Seminar- bzw. Schulungstag beinhaltet 6 Std. Schulung, 1 Std. Mittagspause und jeweils 15 Minuten vormittags und nachmittags Pause.

Unterlagen
Jeder Seminarteilnehmer erhält ausführliche Unterlagen, die den Ablauf des Seminars/ Workshops dokumentieren und der ergänzenden Vertiefung dienen. Die Unterlagen erhalten auch Übungen und Praxisbeispiele. Die Seminar- bzw. Workshopunterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt, eine weitergehende Verwendung ist nur mit Einwilligung der Veranstalterin zulässig.

Stornierung und Umbuchung
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jedoch nur schriftlich, Textform genügt, möglich. 

Bitte beachten Sie folgendes:

Bei Stornierung ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Alternativ erhalten Sie einen Gutschein oder Übertrag der Teilnahme auf einen anderen Mitarbeiter des Unternehmens. Die kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin, ist ebenfalls möglich. Allerding ist dieser dann nicht mehr stornierbar, auch wenn er mehr als 4 Wochen in der Zukunft liegt.

Hinweis: Bitte denken Sie bei einem Rücktritt/ Umbuchung daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu stornieren/ umzubuchen.

Firmeninterne Seminare
Alle angebotenen Seminare/ Workshops können auch firmenintern durchgeführt werden. Hierbei wird ein Tagessatz vereinbart, der abhängig von der max. Teilnehmerzahl ist. Für eine, über die im Seminar genannte darüberhinausgehende Teilnehmerzahl wird ein separates individuelles Angebot erstellt. Der Tagessatz richtet sich nach dem jeweiligen Seminar- bzw. Workshopthema und nach der notwendigen Vorbereitungszeit.

Qualitätskontrolle
Direkt nach jedem Seminar erhalten die Seminarteilnehmer einen Beurteilungsbogen, mit dem die Teilnehmer aus einer fünfstufigen Skala die Seminarinhalte, die Seminarmethodik und den Seminarablauf einschätzen können. Direkt nach dem Seminar erhält der Auftraggeber eine anonymisierte Zusammenfassung der Seminarbeurteilung.

Datenschutz
Die von Ihnen übermittelten Daten werden in von uns genutzten EDV-Systemen gespeichert. Wir behandeln diese Daten absolut vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter.

Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten/Unternehmen gilt ausschließlich der Gerichtsstand München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt vielmehr diejenige Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt und dem aus diesen Bedingungen ergebenden vermuteten Vertragswillen der Parteien entspricht.

München, 26.07.2023