AGB für Systemisches Coaching und Beratung
1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach Manuela Li Ranzi (nachfolgend Coach genannt) und dem Auftraggeber bzw. Klienten (nachfolgend Klient genannt), soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coaches annimmt. Für nachfolgende Dienstleistungen des Coaches gelten diese AGB: Einzel-Coaching, Team-Coaching, Business- & Management-Coaching, Online-Coaching, Online-Beratung, Outplacement-Beratung.
1.3 Der Coach ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch bis zu dem Zeitpunkt des vorzeitigen Abbruchs des Coachings bzw. der Beratung, erhalten. Die Folgetermine werden nicht berechnet.
2. Inhalt des Dienstleistungsvertrags
2.1 Der Coach erbringt seine Dienstleistung gegenüber dem Klienten in der Form, dass er all seine Kenntnisse und Fähigkeiten in das Coaching bzw. die Beratung einbringt und anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine andere Entscheidung trifft.
2.2 Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Beratungsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten.
3. Rechtliche Rahmenbedingungen des Klienten
Coaching und Beratung sind keine Psychotherapie und deshalb kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Klient trägt während des gesamten Coachings bzw. der Beratung die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- bzw. Beratungstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. einer Beratung setzt eine psychische Belastbarkeit voraus.
4. Mitwirkung des Klienten
4.1 Ein Coaching bzw. eine Beratung ist nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Gerade im Business- und Management-Coaching, sowie im Teamcoaching sind Auftraggeber und Klient oftmals nicht ein und dieselbe Person. Ein Vertrag kommt erst nach ausdrücklichem Einverständnis und einer positiven Einstellung des Klienten gegenüber dem geplanten Coaching, zustande.
4.2 Der Coach ist berechtigt, das Coaching bzw. die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Coaching- bzw. Beratungsinhalte verneint.
4.3 Auch der Klient hat das Recht, das Coaching bzw. die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig, mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Coaching- bzw. Beratungstermin, schriftlich erfolgen.
5. Honorierung des Coaches
5.1 Der Coach hat für seine Dienstleistung einen Honoraranspruch. Das Honorar wird zwischen dem Coach und dem Klienten, oder dem Auftraggeber (sofern Auftraggeber und Klient nicht ein und dieselbe Person sind), vereinbart.
5.2 Zahlungsziele oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. der Beratungsleistung zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Beratungsvertrag festzuhalten. In der Regel werden das Honorar und die geplante Dauer, sowie die Anzahl der geplanten Termine im kostenlosen Erstgespräch spätestens nach dem Probe-Coaching festgelegt.
5.3 Vor dem ersten geplanten zu bezahlenden Coaching- bzw. Beratungstermin ist vom Klienten oder Auftraggeber sicherzustellen, dass der vereinbarte Gesamtbetrag für alle geplanten Termine auf einem, vom Coach zu benennendem Bankkonto eingegangen ist. Der Klient wird bei Nichteinhaltung dieser Klausel nicht gecoacht bzw. beraten. Unbenommen hiervon ist die Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag.
5.4 Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient oder Auftraggeber zur Zahlung des ausgefallenen Honorars in Höhe von 100% des Termins. Ein vereinbarter Termin kann einmalig, bis 24 Stunden vor Beginn, kostenfrei auf einen neuen Termin umgebucht werden.
5.5 Termine, die von Seiten des Coaches nicht wahrgenommen werden können, werden dem Klient oder Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Der Coach wird in diesem Fall den Klienten oder Auftraggeber so früh wie möglich darüber informieren. Die Erreichbarkeit des Klienten ist hier vorausgesetzt. Der Klient oder Auftraggeber hat in diesem Fall keinerlei zusätzlichen Anspruch gegen den Coach. Der ausgefallene Termin wird an die vorher geplanten Termine zusätzlich angehängt.
6. Vertraulichkeit des Coachings bzw. der Beratung
Der Coach behandelt den Inhalt und erhaltene Informationen aus den Coaching- bzw. Beratungsgesprächen des Klienten vertraulich. Er erteilt bezüglich des Inhaltes der Gespräche niemandem Auskunft. An den Auftraggeber des Coachings – wenn Auftraggeber und Klient nicht ein und dieselbe Person sind – werden nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Klienten Informationen über den Fortschritt des Coachings erteilt.
7. Qualitätskontrolle
7.1 Sämtliche Coaching-Angebote beinhalten eine Anfangs- und Endskalierung. D.h. beim Coaching wird der gefühlte Anfangswert und der erzielte Endwert von dem Klienten auf einer Skala von -10 bis +10 beurteilt. Die Veränderung während des Coachings ist also messbar. Nach dem abgeschlossenen Coaching erhält der Auftraggeber – wenn Auftraggeber und Klient nicht ein und dieselbe Person sind – eine anonymisierte Zusammenfassung der Beurteilung des/der Klienten.
7.2 Direkt nach dem gesamten Coaching bzw. der gesamten Beratung erhält jeder Klient einen Beurteilungsbogen, mit dem der/die Klienten das Coaching bzw. die Beratung einschätzen können.
8. Datenschutz
Die übermittelten Daten werden in den EDV-Systemen des Coaches gespeichert. Diese Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Siehe hierzu die Datenschutzerklärung des Coaches.
9. Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten/Unternehmen gilt ausschließlich der Gerichtsstand München. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt vielmehr diejenige Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt und dem aus diesen Bedingungen ergebenden vermuteten Vertragswillen der Parteien entspricht.
München, 02.08.2023