Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Sie haben Mitarbeiter*innen die immer wieder durch Fehlzeiten und Krankschreibungen auffallen? Stehen Sie vielleicht bereits vor der Überlegung einer krankheitsbedingten Kündigung? Ihnen ist jedoch auch das persönliche Wohl Ihres Mitarbeiters wichtig?

In solchen Fällen sind Gespräche zur betrieblichen Wiedereingliederung (BEM) unumgänglich und gesetzlich vorgeschrieben. Wir können Sie in diesen Fällen unterstützen: einerseits geben wir Ihnen eine rechtliche Absicherung nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, andererseits fördern Sie zugleich die Rehabilitation und Eingliederung der betroffenen Mitarbeiter nach deren Krankheit.

BEM hat das Ziel Fehlzeiten und damit auch Kosten für das Unternehmen zu senken. Ein weiteres Ziel ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Es wird eine Kündigung und anschließende Neubesetzung vermieden, was in der heutigen Zeit des Fachkräftemangels erhebliche Kosten einspart.

Die Praxis hat gezeigt, dass es für mittelständische Unternehmen sinnvoll ist, einen externen BEM-Anbieter mit der Durchführung von BEM-Gesprächen zu beauftragen. Als Spezialist bringen wir die rechtliche, fachliche und organisatorische Expertise mit. Sie müssen nur geringfügig eigenes Personal einbinden, da wir die Gespräche für Sie organisieren und durchführen.

Gründe, um Wiedereingliederung von Mitarbeiter*innen mit JB smart consult umzusetzen:

Fehlzeiten reduzieren
Kündigungen reduzieren und Frühverrentung vermeiden
Produktivität erhöhen und Qualität steigern
Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöhen
Identifikation mit dem Unternehmen erhöhen
Unternehmensimage verbessern
Mitarbeitergewinnung durch besseres Unternehmensimage
Rechtliche Vorgaben einhalten
Von vorhandenen Prozessen und Vorgehensweise (Unterlagen) profitieren
Unsere Neutralität gegenüber Unternehmen und Mitarbeiter
Kostengünstige Durchführung

Fordern Sie bei JB smart consult ihr individuelles, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot an:

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Fördern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen.

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