Die Phasen des Outplacement-Prozesses für den Mitarbeiter

Ihr Arbeitgeber ist auf Sie zugekommen, mit der Absicht, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Gleichzeitig bietet er Ihnen die Inanspruchnahme eines Outplacement-Beraters an. Dies ist der Zeitpunkt, wo wir mit Ihnen in Kontakt kommen. Entweder erhalten wir durch Ihren Arbeitgeber Ihre Kontaktdaten oder Sie nehmen selbst mit uns Kontakt auf.

Phase 0: Erstgespräch zwischen Betroffenem und Outplacement-Berater

In der Phase 0 lernen sich der/die Betroffene und der Outplacement-Berater kennen. Es wird ein erstes Gespräch geführt und Wünsche des Betroffenen aufgenommen. Da nicht auszuschließen ist, dass die beabsichtigte Maßnahme eine Krise für den Betroffenen bedeutet, verschafft sich der Berater auch einen Eindruck, ob ggf. psychologische Unterstützung hilfreich ist.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Erstgespräch und alle weiteren Gespräche finden an einem neutralen Ort statt.

Phase 1: Analyse
In der Analysephase setzt sich der Outplacement-Berater mit dem Betroffenen auseinander.

Um was für einen Menschen handelt es sich?
Welche Qualifikationen bringt er/sie mit?
In welcher privaten und beruflichen Lebenssituation befindet er/sie sich?
Welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus?
Welche Perspektiven stehen offen?

Es handelt sich also um die tiefergehende Kennenlernphase, aus der sich eine realistische Einschätzung bezüglich der (beruflichen) Zukunft der betroffenen Person ergeben soll.

Phase 2: Qualifikationsprofil
Im zweiten Schritt geht es darum, noch einmal das Qualifikationsprofil des Betroffenen zu schärfen. Im Fokus stehen dabei sowohl Hard als auch Soft Skills. Durch das Qualifikationsprofil möchte der Outplacement-Berater klären, ob und in welchem Bereich der/die Betroffene Chancen auf eine neue Anstellung hat, oder ob eine Fort-, Weiterbildung oder Umschulung notwendig ist. Zudem werden die persönlichen Wünsche des Betroffenen in die Planung einbezogen.


Möchte dieser überhaupt zurück in den alten Beruf? Oder sieht er die Entlassung vielleicht als Chance, endlich einen lang ersehnten Branchenwechsel vorzunehmen, oder den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen?

Im Detail umfasst diese Phase folgende Punkte:
Individuelle Situationsanalyse
Persönliche SWOT-Analyse (Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken)
Analyse der beruflichen Ziele
Bereitstellung von Informationen über den relevanten Stellenmarkt
Vergütungsberatung nach Position und Branche
Erarbeiten von Job-Szenarien und Realitäts-Check
Individuelle Karriereplanung
Beratung hinsichtlich des fachlichen und überfachlichen Weiterbildungsbedarf

Phase 3: Bewerbungsstrategie
Nachdem geklärt ist, in welchem Bereich sich die berufliche Zukunft des Betroffenen abspielen wird, geht es an die konkrete Umsetzung. Spätestens nach der entsprechenden Umschulung oder Weiterbildung steht nämlich die Bewerbungsphase an. Je länger der Arbeitnehmer aber in der vorherigen Anstellung war, desto länger ist es demnach auch schon her, dass er Bewerbungen schreiben und Vorstellungsgespräche führen musste.

Der Outplacement-Berater bietet deshalb eine umfassende Hilfe bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen an. Zudem bereitet er die Bewerber auf Vorstellungsgespräche vor. Auch neue Wege der Stellensuche zeigt der Outplacement-Berater auf. Es soll also eine umfassende, moderne und erfolgsversprechende Bewerbungsstrategie entwickelt werden.

Diese Phase umfasst u.a. folgende Leistungen:
Unterstützung bei der Erstellung eines geeigneten Zwischenzeugnisses

Erstellung, Prüfung und Optimierung von Bewerbungsunterlagen als perfekte Grundlage für alle Bewerbungsaktivitäten

Social Media Check mit professionellem Feedback zur Optimierung.

Hilfestellung bei der Aktivierung des persönlichen Netzwerks
Beratung im stilsicheren Auftreten im Bewerbungsgespräch („Business-Knigge“)

Interview-Training: Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche am Telefon, per Skype und persönlich

Phase 4: Gestaltung von Arbeitsverträgen
Hat die Bewerbungsstrategie zum Erfolg geführt, unterstützt der Outplacement-Berater den/die Betroffene(n) im letzten Schritt noch bei der Gestaltung des neuen Arbeitsvertrages. So soll der bestmögliche Start in das „neue Berufsleben“ garantiert werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass sich der Umfang der Leistung nach der beauftragten Dauer richtet.

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