Kosteneinsparung für Arbeitgeber

von Manuela Li Ranzi und Hans-Joachim Möser

Das QualifizierungsChancenGesetz (QCG) in Deutschland hat sich als ein leistungsstarkes Instrument erwiesen, um die Qualifikationen von Mitarbeitern zu verbessern und gleichzeitig erhebliche Kosteneinsparungen für Arbeitgeber zu erzielen.

Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung

Ziel des Gesetzes ist es, dass alle Arbeitnehmer*innen von einer Weiterbildung profitieren sollen, unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Lebensalter oder der Größe des Betriebs, in dem sie beschäftigt sind.

Eine der Hauptquellen für Kosteneinsparungen für den Arbeitgeber liegt in der Übernahme der Kosten für Seminare, wobei die Agentur für Arbeit bis zu 100% der Seminarkosten übernimmt und – das ist neu – bis zu 90% des Gehaltes, während der/die Mitarbeiter*in sich auf dem Seminar befindet. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist die Vorgabe, dass das Seminar von einem zertifizierten Anbieter durchgeführt wird.

Dieses Gesetz bietet Unternehmen die Möglichkeit, mit sehr geringen finanziellen Aufwand ihre Mitarbeiter gezielt weiterzubilden. 

Wir sind fest davon überzeugt, dass die Weiterbildungsmaßnahmen nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigert, sondern auch die Unternehmenskultur positiv beeinflusst, die Mitarbeiterbindung erhöht und letztendlich die Geschäftsergebnisse verbessert. 

Weiterbildung auch bei Kurzarbeit

Auch während einer Kurzarbeit kann die Förderung in Anspruch genommen werden. Hinzu kommt dann, dass die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers zur Hälfte auf Antrag erstattet werden. Das schafft zusätzliche Anreize für eine Weiterbildung im Betrieb. Die Antragsprüfung und Erstattung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit. 

In Kooperation mit der TASys-Akademie bieten wir folgende Seminare nach QCG an:

Mit BGM die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit erhöhen

Führungskompetenzen

BGM Stress- und Burnout-Prävention

Gerne unterstützen wir Sie bei den Formalitäten und der Beantragung über Ihre Arbeitsagentur vor Ort.

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